Über das Projekt
zinseszins-rechner.eu ist ein Projekt mit einem Ziel: Wer Geld in Deutschland anlegt, soll mit wenigen Eingaben sehen, was daraus wird, wie viel davon eigenes Geld, Zins und Zinseszins ist und was nach Steuern und Inflation bleibt.
Was das Projekt leistet
Im Mittelpunkt steht der Zinseszinsrechner für Einmalanlage und Sparplan. Um ihn herum sind Rechner für die Fragen entstanden, die sich beim Sparen in Deutschland direkt anschließen: die Vorabpauschale im Januar, die Zulagen im Altersvorsorgedepot, taggenaue Festgeld- und Tagesgeldzinsen, die tatsächliche Rendite des eigenen Depots, die monatliche Auszahlung im Entnahmeplan, das Sparen für Kinder und das Umstellen der Zinseszinsformel.
Alle Rechner zeigen das Ergebnis während der Eingabe, ohne Klick auf „Berechnen“. Beträge lassen sich im deutschen Format eingeben, mit Punkt als Tausendertrennzeichen und Komma als Dezimalzeichen. Unter jedem Rechner stehen die Zahlen und Rechenwege, mit denen sich das Ergebnis von Hand oder in Excel nachprüfen lässt.
Rechenannahmen des Zinseszinsrechners offengelegt
Zwei Rechner mit denselben Eingaben liefern oft unterschiedliche Ergebnisse, weil sie Zinsen anders gutschreiben, Raten zu anderen Zeitpunkten buchen oder Steuern an anderer Stelle abziehen. Die Annahmen jedes Rechners stehen deshalb hier und in Kurzform unter dem jeweiligen Rechner.
| Rechner | Annahme |
|---|---|
| Zinseszinsrechner | Der Zinssatz gilt als Nominalzins pro Jahr. Zinsen laufen monatlich mit einem Zwölftel des Jahreszinses linear auf und werden im gewählten Intervall (jährlich, vierteljährlich, monatlich) dem Kapital zugeschlagen. Raten am Monatsanfang oder -ende, Erhöhung der Rate jeweils zu Beginn eines neuen Jahres. Zinseszins-Effekt = Endkapital minus Einzahlungen minus einfache Zinsen auf alle Einzahlungen. Kaufkraft = Endkapital ÷ (1 + Inflation)^Jahre. |
| Entnahmeplan | Auszahlung am Monatsanfang, Monatszins konform aus der Jahresrendite: (1 + Rendite)^(1/12) − 1. Erhöhung der Rate zu Beginn jedes Jahres, Rendite über die ganze Dauer konstant, Werte vor Steuern. |
| Altersvorsorgedepot | Eigenbeitrag monatlich am Monatsanfang, konformer Monatszins aus Rendite minus laufende Kosten. Zulagen am Ende jedes Beitragsjahres, Kinderzulage höchstens in Höhe des Eigenbeitrags, Berufseinsteigerbonus im ersten Jahr bei Alter unter 25. Gesetzesstand Oktober 2026. |
| Vorabpauschale | Basiszins des gewählten Steuerjahres × 0,7 × Fondswert am 1. Januar, begrenzt auf Wertsteigerung plus Ausschüttungen, minus Ausschüttungen, gezwölftelt nach Kaufmonat. Danach Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag, 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer. |
| Festgeld und Tagesgeld | Taggenaue Zinsen nach act/365, act/360 oder 30/360. Bei Zinsansammlung Gutschrift am Jahrestag der Anlage, danach Mitverzinsung. Steuer vereinfacht auf die gesamten Zinsen der Laufzeit. |
| Depot-Rendite | Interner Zinsfuß durch Intervallhalbierung auf Monatsbasis, auf ein Jahr hochgerechnet. Entnahmen gleichmäßig über die Dauer verteilt. |
| Sparen für Kinder | Einzahlung am Monatsanfang, konformer Monatszins, Frühstart-Rente optional mit 10 € pro Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag. |
| Zinseszinsformel umstellen | Exakte Formeln für Endkapital, Anfangskapital, Zinssatz und Laufzeit bei jährlicher Verzinsung, ohne Rundung der Zwischenschritte. |
Herkunft und Aktualisierung der Steuerwerte
Steuersätze, Freibeträge und Zinswerte stammen aus Gesetzestexten und amtlichen Veröffentlichungen: Bundesgesetzblatt, Schreiben des Bundesfinanzministeriums, Deutsche Bundesbank und Statistisches Bundesamt.
| Wert | Stand Oktober 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag | 26,375 % | § 32d EStG, § 4 SolZG |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € | § 20 Abs. 9 EStG, seit 2023 |
| Basiszins Vorabpauschale 2026 | 3,20 % | § 18 InvStG, § 203 BewG; BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 |
| Teilfreistellung Aktienfonds | 30 % | § 20 InvStG |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € | § 32a EStG |
| Kindergeld 2026 | 259 € pro Kind und Monat | § 66 EStG |
| Einlagensicherung | 100.000 € je Person und Bank | § 8 Einlagensicherungsgesetz |
- Jährlich im Januar: Basiszins für die Vorabpauschale nach Veröffentlichung im BMF-Schreiben, Grundfreibetrag und Kindergeld nach Inkrafttreten.
- Bei Gesetzesänderungen: Zulagen und Auszahlungsregeln des Altersvorsorgedepots, Frühstart-Rente nach Verabschiedung.
- Laufend: Inflationsraten nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts; Zinsbeispiele für Tagesgeld und Festgeld nach der Zinsstatistik der Bundesbank.
Eingaben bleiben im Browser
Alle Rechner laufen vollständig im Browser auf dem eigenen Gerät. Beträge, Zinssätze und Daten werden weder an einen Server übertragen noch gespeichert; beim Schließen der Seite sind sie verschwunden. Es gibt kein Konto, keine Anmeldung, keine Cookies und keine Formulare, die Finanzdaten abfragen.
Die Ergebnisse sind Modellrechnungen mit festen Annahmen: konstanter Zins, keine Kursschwankungen, gerundete Steuerregeln. Sie zeigen Größenordnungen und Zusammenhänge und ersetzen keine Anlage- oder Steuerberatung.